Studieren in FrankreichStudentenvisum: seit dem 1. August 2026 sind 877,50 € pro Monat nötig, das ändert sich
Der Mindestbetrag an Mitteln, den ausländische Studierende nachweisen müssen, steigt für Anträge ab dem 1. August 2026 von 615 € auf 877,50 € pro Monat. Berechnung, Zeitplan, Verlängerung, Folgen für Familien: was du wissen musst.
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Informationen geprüft am 11. September 2026.
Mehr als zwanzig Jahre lang bewegte sich die Zahl nicht: 615 € pro Monat. So viel an Mitteln musste ein Studierender von außerhalb der Europäischen Union nachweisen, um ein Visum und danach einen Aufenthaltstitel (titre de séjour) zu erhalten. Für Anträge ab dem 1. August 2026 sind es 877,50 € pro Monat, also 10 530 € im Jahr. Für eine Familie, die ein Studium von Dakar, Douala oder Abidjan aus finanziert, ist das keine technische Anpassung: jeden Monat 262,50 € mehr, nachzuweisen noch vor der Abreise. Hier steht, was der Text sagt, wer betroffen ist und wie du dich organisierst. Wenn dir das Verfahren neu ist, beginne mit unserem kompletten Leitfaden zu Campus France.
Das Dekret vom 22. Juni 2026 im Überblick
Die Änderung geht auf das Dekret Nr. 2026-526 vom 22. Juni 2026 zurück, das die Höhe der Mittel aktualisiert und indexiert, die ein Drittstaatsangehöriger für die Zulassung zum Aufenthalt zu Studienzwecken nachweisen muss. Der Titel fasst es in zwei Worten zusammen:
- Aktualisierung: Die Schwelle liegt nun bei 47 % des monatlichen Brutto-SMIC (des französischen gesetzlichen Mindestlohns), also bei 877,50 € pro Monat zum Inkrafttreten am 1. August 2026.
- Indexierung: Der Betrag ist nicht mehr eingefroren. Er folgt automatisch jeder Erhöhung des SMIC.
Der alte Betrag von 615 € war 2002 festgelegt und seitdem nie angepasst worden, obwohl die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Der Text betrifft „Drittstaatsangehörige", also Personen, die weder Bürger eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums noch Schweizer sind. Studierende aus Subsahara-Afrika, dem Maghreb, Haiti oder dem Libanon sind also alle betroffen.
Wie der Betrag von 877,50 € berechnet wird
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Monatlicher Brutto-SMIC (35 Std.) seit 1. Juni 2026 | 1 867,02 € |
| Schwelle für Studierende: 47 % des Brutto-SMIC | 877,50 € pro Monat |
| Entspricht über zwölf Monate | 10 530 € |
| Alte Schwelle (Anträge bis 31. Juli 2026) | 615 € pro Monat |
| Differenz | + 262,50 € pro Monat |
Die Wahl von 47 % des Bruttobetrags ist nicht willkürlich: Laut der Präfektur des Bas-Rhin entspricht sie etwa 60 % des Netto-SMIC. Anders gesagt: Die Verwaltung geht davon aus, dass ein Studierender mindestens über etwas mehr als die Hälfte dessen verfügen muss, was ein Vollzeitbeschäftigter zum Mindestlohn verdient.
Für Familien in der CFA-Franc-Zone macht die feste Parität (1 € = 655,957 FCFA) die Rechnung einfach: etwa 575 600 FCFA pro Monat und fast 6,9 Millionen FCFA im Jahr, zuzüglich Bankgebühren und Überweisungskosten. Bei Währungen mit schwankendem Kurs (Dirham, Dinar, Gourde) plane eine Reserve ein: Fällt deine Währung zwischen der Zusammenstellung des Antrags und seiner Prüfung, dürfen deine Nachweise nicht unter die Schwelle rutschen.
Eine Schwelle, die nun dem SMIC folgt
Der SMIC wird jedes Jahr zum 1. Januar erhöht und unterjährig, sobald die Inflation 2 % übersteigt. Genau das geschah am 1. Juni 2026: Er stieg von 1 823,03 € auf 1 867,02 € brutto pro Monat. Durch die Indexierung verschiebt jede Erhöhung auch die Schwelle für Studierende.
Zwei praktische Folgen:
- Übernimm keine Zahl aus einem Forum oder aus einem Ratgeber vom letzten Jahr. Anfang September 2026 zeigten einige Seiten lokaler Campus-France-Büros noch den alten Betrag von 615 €. Es zählt allein der am Tag der Antragstellung geltende Betrag, wie er auf service-public.fr (dem offiziellen Informationsportal der französischen Verwaltung) steht.
- Plane großzügig, wenn du in einem Jahr gehst. Ein Antrag, den du heute für das Studienjahr 2027 vorbereitest, muss eventuell einen etwas höheren Betrag abdecken. Dieser Artikel wird bei jeder Erhöhung aktualisiert.
Wer betroffen ist, und ab wann
| Situation | Geltende Schwelle |
|---|---|
| Visumantrag bis 31. Juli 2026 gestellt | 615 € pro Monat |
| Visumantrag ab 1. August 2026 gestellt | 877,50 € pro Monat |
| Verlängerung ab 1. August 2026 beantragt | 877,50 € pro Monat |
| Verlängerung vor dem 1. August beantragt, noch offen | bei der Präfektur nachfragen |
Erste Visumanträge
Jeder Visumantrag, der ab dem 1. August 2026 eingereicht wird, fällt unter die neue Schwelle, ob du das Verfahren Études en France (die Online-Bewerbungsplattform von Campus France) durchläufst oder nicht. Campus France Japan erklärt, dass Bewerber, die ihren Antrag online erfasst haben, als noch der alte Betrag angezeigt wurde, eher eine Nachforderung von Unterlagen als eine glatte Ablehnung erhalten können. Wenn das auf dich zutrifft, frag dein lokales Campus-France-Büro, wie die Regel in deinem Land angewendet wird. Die Einzelheiten des Antrags stehen in unserem Artikel zum Antrag auf ein Studentenvisum über France-Visas.
Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Präfektur
Das ist die Frage, die sich Studierende stellen, die schon in Frankreich leben. Sicher ist: service-public.fr nennt die Schwelle von 877,5 € pro Monat sowohl für den ersten Titel als auch für die Verlängerung, ob befristete Aufenthaltskarte oder Mehrjahreskarte, und die Präfekturen (die staatlichen Behörden vor Ort, die Aufenthaltstitel ausstellen) wenden sie auf Anträge an, die seit dem 1. August 2026 gestellt wurden, über die ANEF (das Online-Portal für Ausländer in Frankreich) oder außerhalb davon. Auch Campus France weist auf seiner Seite zur Verlängerung darauf hin.
Bei der Verlängerung werden die Mittel „entsprechend deiner besonderen Situation beurteilt", und die Präfektur prüft außerdem, ob dein Studium tatsächlich und ernsthaft betrieben wird: Anwesenheit, Prüfungsergebnisse, erworbene Abschlüsse.
Weniger sicher ist: was mit einem Verlängerungsantrag geschieht, der vor dem 1. August gestellt wurde und noch bearbeitet wird. Keine der geprüften offiziellen Quellen behandelt diesen konkreten Fall. Frag bei deiner Präfektur nach und wende dich im Fall einer Ablehnung an einen Verein, der Ausländer unterstützt, oder an einen Anwalt.
Was als Mittel zählt
Die Liste der Nachweise des France-Visas-Assistenten, die die Campus-France-Büros übernehmen, akzeptiert vier Formen:
- eine Stipendienbescheinigung;
- eine Bankbescheinigung über eine Einzahlung auf ein in Frankreich eröffnetes Konto;
- eine Bescheinigung über eine dauerhafte und unwiderrufliche Überweisung oder ein Sperrkonto;
- eine Verpflichtungserklärung (attestation de prise en charge) eines Bürgen mit ausreichenden, verlässlichen und regelmäßigen Einkünften, zusammen mit einer Kopie seines Ausweises.
Das Sperrkonto ist also nur eine Möglichkeit unter mehreren, keine Pflicht. Die genauen Unterlagen, ihre Form und die lokalen Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land: Alles steht, samt Fallstricken, in unserem Artikel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium: die Mittel nachweisen.
Was sich für Familien ändert
Die Schwelle ist eine behördliche Untergrenze, kein Budget. Campus France Mali räumt es selbst ein: Dieses Monatseinkommen ist gemessen an den täglichen Lebenshaltungskosten sehr niedrig. Für eine Familie bedeutet das einige konkrete Entscheidungen:
Die Wirkung summiert sich mit der APL-Reform, dem persönlichen Wohngeld, das die CAF (die französische Familien- und Sozialleistungskasse) auszahlt. Seit dem 1. Juli 2026 haben nichteuropäische Studierende, die kein Stipendium nach sozialen Kriterien (bourse sur critères sociaux) erhalten, keinen Anspruch mehr darauf, es sei denn, sie sind Auszubildende oder üben neben dem Studium eine berufliche Tätigkeit aus. Für die meisten wird die Miete also nicht mehr entlastet, genau in dem Moment, in dem die Schwelle steigt: Alles wird in unserem Artikel zur APL für ausländische Studierende erklärt.
Ein Studentenjob kann das Budget vor Ort ergänzen, im Rahmen der Grenzen des Aufenthaltstitels, ersetzt aber nicht die vor der Abreise verlangten Nachweise. Siehe als ausländischer Studierender in Frankreich arbeiten.
Was ein Monat in Lyon oder Lille wirklich kostet
Die offizielle Zahl sagt, was die Verwaltung verlangt, nicht was ein Lebensmonat kostet. Zwischen einem Zimmer des CROUS (des französischen Studierendenwerks) und einer privaten WG, zwischen dem Zentrum von Lyon und dem Stadtrand, zwischen Lille und Paris beträgt der Unterschied Hunderte Euro. Kein Rechner ersetzt die Antwort von jemandem, der diese Rechnungen jeden Monat bezahlt.
Genau hier hilft Compatri. Jede Gemeinschaft bringt die Landsleute derselben Stadt zusammen: die Kameruner in Lyon, die Senegalesen in Lille und so weiter. Du kannst der Gemeinschaft deiner künftigen Stadt schon vor der Abreise beitreten, kostenlos, und den Mitgliedern die Frage stellen, die einer Familie am meisten bei der Entscheidung hilft: Wie viel gibst du wirklich pro Monat aus, Miete inklusive? Wie das geht, steht in unserem Artikel der eigenen Gemeinschaft vor der Abreise beitreten.
Gut zu wissen: Compatri ist weder eine Visumagentur noch eine Bank und verkauft keine Sperrkonten. Für alles, was das Aufenthaltsrecht betrifft, sind die offiziellen Quellen unten maßgeblich.
Offizielle Quellen
- Dekret Nr. 2026-526 vom 22. Juni 2026 (Légifrance)
- Ausländische Studierende: Langzeitvisum oder Aufenthaltstitel (service-public.fr)
- Änderung des Mindestbetrags an Mitteln für ausländische Studierende (Präfektur Bas-Rhin)
- SMIC-Erhöhung zum 1. Juni 2026 (info.gouv.fr)
- Den Aufenthaltstitel als Studierender verlängern (Campus France)
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die geforderten Mittel für ein Studentenvisum für Frankreich 2026?
Für jeden Antrag ab dem 1. August 2026 musst du mindestens 877,50 € pro Monat nachweisen, also 10 530 € im Jahr. Der Betrag entspricht 47 % des monatlichen Brutto-SMIC, des französischen Mindestlohns, und ersetzt die alte Schwelle von 615 €, die seit 2002 galt. Festgelegt ist er im Dekret Nr. 2026-526 vom 22. Juni 2026.
Gilt die Schwelle von 877,50 € auch für die Verlängerung des Aufenthaltstitels als Studierender?
Ja, für Anträge ab dem 1. August 2026: service-public.fr nennt diese Schwelle für den ersten Titel ebenso wie für die Verlängerung, ob befristete oder Mehrjahreskarte, und die Präfekturen wenden sie an. Bei der Verlängerung werden die Mittel nach deiner Situation beurteilt, zusätzlich zur Ernsthaftigkeit des Studiums. Für einen vor dem 1. August gestellten, noch offenen Antrag frag bei deiner Präfektur nach.
Muss man 877,50 € pro Monat oder 10 530 € für das Jahr nachweisen?
Die gesetzliche Schwelle ist monatlich, doch die Nachweise müssen zeigen, dass dieser Betrag während des gesamten Aufenthalts verfügbar ist. Je nach Form geschieht das über ein Stipendium, eine unwiderrufliche monatliche Überweisung über zwölf Monate, eine ausreichende Einzahlung oder die Unterstützung durch einen Bürgen mit regelmäßigem Einkommen. Dein lokales Campus-France-Büro sagt dir, was es konkret erwartet.
Wird der Betrag an Mitteln für ausländische Studierende weiter steigen?
Ja, automatisch: Das Dekret koppelt die Schwelle an den SMIC, der jedes Jahr zum 1. Januar und unterjährig bei einer Inflation über 2 % erhöht wird. Jede SMIC-Erhöhung hebt also den geforderten Betrag an, ohne neuen Rechtstext. Prüfe immer den am Tag deiner Antragstellung geltenden Betrag auf service-public.fr.
Ist ein Sperrkonto für das Studentenvisum für Frankreich Pflicht?
Nein. Die Liste von France-Visas akzeptiert vier Nachweisformen: Stipendienbescheinigung, Einzahlung auf ein Konto in Frankreich, dauerhafte und unwiderrufliche Überweisung oder Sperrkonto, und eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen. Manche Länder haben zusätzliche eigene Anforderungen, etwa bei Einschreibungen an privaten Hochschulen: Prüfe die Liste deines lokalen Campus-France-Büros.